Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 macht Vergütung ab 2026/27 durchsetzbar: Auskunft binnen 2 Monaten, Berichtspflichten je nach Größe, Bestätigung durch die Leitung und Methodik-Einblick. Bei ≥5 % Entgeltgefälle ohne objektive Begründung und ohne Korrektur binnen 6 Monaten kann eine gemeinsame Entgeltbewertung folgen. Jetzt Stellenbewertung, Vergleichsgruppen, Kennzahlen, Abläufe und Kostenszenarien aufbauen.